27. August 2010
Dies werde ich immer wieder gefragt. Vielleicht läßt sich diese Frage mit einer heutigen Bemerkung eines Lübecker Kollegen beantworten. Er meinte, dass ein Fachanwalt gezwungen werde, der Rechtsanwaltskammer Fortbildungsnachweise vorzulegen, er jedoch nicht. Er ( ein angesehener Baurechtler, der nur Bau- und Bauvertragssachen bearbeitet), meinte m.E. richtig, dass er, der keine Fachanwaltsbezeichnung führt, sich auch fortbilde und fortbilden müsse Ansderenfalls würde er wirtschaftlich nicht überleben. Er brachte die Diskussion im Kollegenkreis auf die Formel: Was nützt die Fachanwaltsbezeichnung, wenn man keine Ahnung hat?
Auf jeden Fall spricht die Fachanwaltsbezeichnung dafür, dass sich der Anwalt/die Anwältin zumindewst mit diesem Rechtsgebiet vertieft beschäftigt hat. Man möge den Mandanten wünschen, dass diese Beschäftigung erfolgreich war. Rechtsanwälte, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen, müssen daher nicht schlechter sein, als solche mit Fachanwaltsbezeichnung, mögen vielleicht sogar besser sein.
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15. Mai 2010
Erst kürzlich wurde ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 5.11.2009 (Az 2-09 T 514/08) eröffentlicht, der wieder einmal zeigt, wie gefährlich ein gemeinsames Testament für den überlebenden Ehegatten werden kann.
Hier ein Beispiel:
1979 errichtet der Ehemann mit seiner Ehefrau ein Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben, die Kinder zu Schlusserben ein setzen. 1980 verstirbt die Ehefrau an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Der Witwer hat Glück und findet für sich und seine noch Grundschulpflichtigen Kinder eine neue Partnerin, die 1983 heiratet. 2007 erkrankt er an Krebs, erichtet mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament zu Gunsten seiner Ehefrau. Schlusserben sollen die Kinder sein. 2009 verstirbt er.
Der Erbscheinsantrag einer Ehefrau wird zurück gewiesen. Ihm ist im ersten Testament nicht gestattet worden, neu zu testieren. Seine Ehefrau erhält daher nur den Pflichtteil.
Bei der Errichtung eines Testaments sollten Sie sich beraten lassen
Tags: Ehegattenerbrecht, Erbrecht, Erbrecht Anwalt Hamburg, Familenrecht Anwalt Hamburg, gemeinschaftliches Testament, Pflichtteil
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08. Januar 2010
Die neue Düsseldorfer Tabelle bringt Erhöhungen des zu zahlenden Unterhalts um bis zu 13,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Wenn Sie aufgefordert werden, entsprechend den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle erhöhten Unterhalt zu zahlen, so sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Häufig wird übersehen, dass die früheren Fassungen der Düsseldorfer Tabelle auf Unterhaltspflichten gegenüber DREI Personen beruhten, nunmehr aber von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ZWEI Personen ausgegangen wird. Die tatsächlichen Auswirkungen der Änderung der Düsseldorfer Tabelle sind daher möglicherweise nicht ganz so gravierend, wie es die Zahlen in der Tabelle aussagen.
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 mit Gegenüberstellung der Zahlbeträge 2009 zu 2010 finden Sie hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_2010_Vergleich_2009.pdf
Tags: Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt
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01. November 2009
Der Glaube, der Unterhaltsschuldner könne sich durch ein Insolvenzverfahren der Unterhaltspflicht entziehen, ist offenbar weit verbreitet. So berichtete mir ein Kollege, dass er dies immer wieder von unterhaltsberechtigten Frauen höre.
Auch bei einem eröffneten Insolvenzverfahren wird Unterhalt geschuldet.
Wieviel das sein kann, berechne ich Ihnen gern
Tags: Arbeitsrecht Anwalt Hamburg, Familenrecht Anwalt Hamburg, InSO, Insolvenz, Scheidung, Unterhalt
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19. Oktober 2009
Weit verbreitet ist der Glaube, dass man ein gemeinschaftlich errichtetes Testament durch ein einfaches eigenes Testament widerrufen könne. Von dem in einem gemeinschaftlichen Testament niedergelegten Willen kann sich der einzelne Ehegatte nur lösen, in dem er ein notarielles Widerrufstestament errichtet und dies dem anderen zustellen läßt.
Wenn dann der Notar vergißt, auf den Zustellauftrag zu vermerken, dass Ersatzzustellung an die Person, die das Widerrufstestament errichtet hat, unzulässig ist, freuen sich nach dem Tode des Widerrufenden zwei Personen, nämlich diejenige, die im gemeinschaftlichen Testament bedacht ist und diejenige, die im Widerrufsfall bedacht ist. Nur der Notar bzw. dessen Haftpflichtversicherung gucken mürrisch. Denn von dort wird diese Art der Verdopplung des Nachlasses bezahlt.
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19. Oktober 2009
Weit verbreitet ist der Glaube, der überlebende Partner einer kinderlosen Ehe ist gesetzlicher Alleinerbe.
Das ist falsch.
Neben dem überlebenden Ehepartner können Eltern oder deren Abkömmlinge oder auch die Großeltern oder deren Abkömmlinge Miterben werden.
Gerade bei kinderlosen Ehen ist es unbedingt erforderlich, dass ein Testament errichtet wird.
Tags: Ehegattenerbrecht, Erbrecht, Testament
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08. Juni 2009
Willkommen bei Rechtsanwalt-Abel-Hamburg.de
Statt der auf Internetseiten zu lesenden News, die dann doch häufig nicht gepflegt werden, sollen hier zwischendurch einige allgemein interessierende Themen aus meinen Tätigkeitsgebieten angesprochen werden.
Mehr über meine Tätigkeitsschwerpunkte und mich finden Sie hier
Rechtsanwalt Dieter Abel
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Tel. 040 - 652 55 77
Fax 040 - 652 44 44
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Tags: Anwalt Hamburg, Arbeitsrecht Anwalt Hamburg, Erbrecht Anwalt Hamburg, Familenrecht Anwalt Hamburg
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