Dies werde ich immer wieder gefragt. Vielleicht läßt sich diese Frage mit einer heutigen Bemerkung eines Lübecker Kollegen beantworten. Er meinte, dass ein Fachanwalt gezwungen werde, der Rechtsanwaltskammer Fortbildungsnachweise vorzulegen, er jedoch nicht. Er ( ein angesehener Baurechtler, der nur Bau- und Bauvertragssachen bearbeitet), meinte m.E. richtig, dass er, der keine Fachanwaltsbezeichnung führt, sich auch fortbilde und fortbilden müsse Ansderenfalls würde er wirtschaftlich nicht überleben. Er brachte die Diskussion im Kollegenkreis auf die Formel: Was nützt die Fachanwaltsbezeichnung, wenn man keine Ahnung hat?
Auf jeden Fall spricht die Fachanwaltsbezeichnung dafür, dass sich der Anwalt/die Anwältin zumindewst mit diesem Rechtsgebiet vertieft beschäftigt hat. Man möge den Mandanten wünschen, dass diese Beschäftigung erfolgreich war. Rechtsanwälte, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen, müssen daher nicht schlechter sein, als solche mit Fachanwaltsbezeichnung, mögen vielleicht sogar besser sein.