Die neue Düsseldorfer Tabelle bringt Erhöhungen des zu zahlenden Unterhalts um bis zu 13,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Wenn Sie aufgefordert werden, entsprechend den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle erhöhten Unterhalt zu zahlen, so sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Häufig wird übersehen, dass die früheren Fassungen der Düsseldorfer Tabelle auf Unterhaltspflichten gegenüber DREI Personen beruhten, nunmehr aber von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ZWEI Personen ausgegangen wird. Die tatsächlichen Auswirkungen der Änderung der Düsseldorfer Tabelle sind daher möglicherweise nicht ganz so gravierend, wie es die Zahlen in der Tabelle aussagen.
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 mit Gegenüberstellung der Zahlbeträge 2009 zu 2010 finden Sie hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_2010_Vergleich_2009.pdf