Archiv für die Kategorie ‘Erbrecht’

Erbrecht für nichteheliche Kinder

Montag, 06. September 2010

Nichteheliche Kinder, die vor dem 1.Juli 1949 geboren wurden, sind nach ihrem Vater nicht erbberechtigt.

Diese, diese nichtehelichen Kinder benachteiligende Vorschrift soll gestrichen werden.

Im Laufe des Jahres 2011 ist mit einem entsprechenden Gesetz zu rechnen.

Bei Fragen zum Erbrecht von nichtehelichen Kindern bzw. adoptierten Kindern wenden Sie sich an Ihren Anwalt.

Gemeinschaftliches Testament und böses Erwachen

Samstag, 15. Mai 2010

Erst kürzlich wurde ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 5.11.2009 (Az 2-09 T 514/08) eröffentlicht, der wieder einmal zeigt, wie gefährlich ein gemeinsames Testament für den überlebenden Ehegatten werden kann.

Hier ein Beispiel:

1979 errichtet der Ehemann mit seiner Ehefrau ein Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben, die Kinder zu Schlusserben ein setzen. 1980 verstirbt die Ehefrau an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Der Witwer hat Glück und findet für sich und seine noch Grundschulpflichtigen Kinder eine neue Partnerin, die  1983 heiratet.  2007 erkrankt er an Krebs, erichtet mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament zu Gunsten seiner Ehefrau. Schlusserben sollen die Kinder sein.  2009 verstirbt er.

Der Erbscheinsantrag einer Ehefrau wird zurück gewiesen.  Ihm ist im ersten Testament nicht gestattet worden, neu zu testieren. Seine Ehefrau erhält daher nur den Pflichtteil.

Bei der Errichtung eines Testaments sollten Sie sich beraten lassen

Irrtümer im Erbrecht (2)

Montag, 19. Oktober 2009

Weit verbreitet ist der Glaube, dass man ein gemeinschaftlich errichtetes Testament durch ein einfaches eigenes Testament widerrufen könne. Von dem in einem gemeinschaftlichen Testament niedergelegten Willen kann sich der einzelne Ehegatte nur lösen, in dem er ein notarielles Widerrufstestament errichtet und dies dem anderen zustellen  läßt.

Wenn dann der Notar vergißt, auf den Zustellauftrag zu vermerken, dass Ersatzzustellung an die Person, die das Widerrufstestament errichtet hat, unzulässig ist, freuen sich nach dem Tode des Widerrufenden zwei Personen, nämlich diejenige, die im gemeinschaftlichen Testament bedacht ist und diejenige, die im Widerrufsfall bedacht ist. Nur der Notar bzw. dessen Haftpflichtversicherung gucken mürrisch. Denn von dort wird diese Art der Verdopplung des Nachlasses bezahlt.

Irrtümer im Erbrecht (1)

Montag, 19. Oktober 2009

Weit verbreitet ist der Glaube, der überlebende Partner einer kinderlosen Ehe ist gesetzlicher Alleinerbe.

Das ist falsch.

Neben dem überlebenden Ehepartner können Eltern oder deren Abkömmlinge oder auch die Großeltern oder deren Abkömmlinge Miterben werden.

Gerade bei kinderlosen Ehen ist es unbedingt erforderlich, dass ein Testament errichtet wird.