Irrtümer im Erbrecht (1)

Weit verbreitet ist der Glaube, der überlebende Partner einer kinderlosen Ehe ist gesetzlicher Alleinerbe.

Das ist falsch.

Neben dem überlebenden Ehepartner können Eltern oder deren Abkömmlinge oder auch die Großeltern oder deren Abkömmlinge Miterben werden.

Gerade bei kinderlosen Ehen ist es unbedingt erforderlich, dass ein Testament errichtet wird.

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